ein herzliches dankeschön an den blog der nrwspd, so kam ich zu der kenntnis, dass die fragen zum einbürgerungstest auf den seiten des bundesministerium des innern nun online zu finden sind.
ich habe mich noch nicht eingelesen – nur so viel: nach einem blick in die nrw-fragen, blieb mir eines negativ in erinnerung: ein rechtschreibfehler (sowas kann ich nicht bei so wichtigen sachen ignorieren).
mal ganz davon abgesehen, dass ich von so einem test überhaupt nichts halte, wenn er nicht für alle gilt (und da heißt es noch im grundgesetz, art. 3, abs. 1: „alle menschen sind vor dem gesetz gleich.“ und weiter, in art. 3, abs. 3: „niemand darf wegen seines geschlechtes, seiner abstammung, seiner rasse, seiner sprache, seiner heimat und herkunft, seines glaubens, seiner religiösen oder politischen anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ und was soll dieser test dann sein? (mehr…)